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Expertisen

Zwar habe ich mit dem Jahreswechsel 2018/19 meine Tätigkeit als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger beendet, dennoch stehe ich weiterhin auf privater Ebene Klienten als Sachverständiger zur Verfügung. Diese Zusammen­stellung soll die Felder meiner Fachkompetenz beschreiben und abgrenzen, insbe­sondere um den Auftraggebern für Gutachten im Vorfeld der Gutachter­auswahl zu unterstützen.

Mein Kompetenzfeld umfasst das Gebiet Hygienische Mikrobiologie. Die Mikrobiologie ist die Lehre von allen Lebewesen und Viren (= keine Lebewesen), die nicht mit freiem Auge erkennbar sind, sie ist also ein Zweig der Biologie. Diese äußerst ungenaue und unbefriedigende Defi­nition wird allerdings noch zusätzlich unschärfer, wenn man die Um­grenzung der Medizinischen Mikro­biologie - jener Wissenschaft, für die ich etwas generalisiert die Lehr­befugnis an der Medizinischen Uni­versität Wien besitze - mit einbezieht: Die Medizi­nischen Mikro­biologie befasst sich mit allen Lebewesen, Viren und Prionen, die

Hygienebasis
  • einerseits für die Gesundheit von Menschen und Tieren, aber nicht für jene von Pflanzen und von Pilzen, irgendeine Bedeutung haben, gleichgültig wie groß sie sind (Bandwürmer: > 12 m), und die
  • andererseits parasitisch (= Existenz auf Kosten eines anderen Lebewesens, des Wirtes) leben.

Das Fachgebiet umfasst also nicht nur bekannte Krankheitserreger, sondern all die ungezählten anderen Keime, die in, auf und mit Mensch und Tier leben. Eine Spezialisierung auf die folgenden Teilgebiete war unumgänglich:

  • Hygiene und Futtermitteltauglichkeit in der Haus- und Heimtierhaltung,
  • artgerechte, hygienisch akzeptable Haus- und Heimtierhaltung,
  • Parasitologie von Mensch und Tier,
  • Schädlingsbekämpfung, konsultierende,
  • insekten und Spinnentiere: Bestimmung, Bekämpfung und Befalls­vermeidung,
  • Opportunistische Keime, fachübergreifende Bearbeitung aller Frage­stellungen,
  • Medizinische und verterinärmedizinische Mikrobiologie, soweit nicht ärztliche Belange betroffen sind,
  • Hausungeziefer und Pilze, ohne bautechnische Belange,
  • Wasserhygiene, insbesondere Parasiten im Trink- und Badewasser,
  • Reise- und Tropenmedizinische Fragestellungen, soweit nicht klinische oder therapeutische Belange betroffen sind.