Wappen Andreas R. Hassl
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Kompetenz
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Gutachten
 
 
 

Quot homines, tot sententiae

Publius Terentius Afer, 195 - 158 vChr

responsa mea ex potestate publica parasitorum causa

1998 - 2024

Amtsgutachten sind Gutachten und Prüfungs­ergebnisse, die ich in meiner Funktion als beamteter Sach­verstän­diger und Prüfer verfasst habe. Ein Gut­achten ist ein begrün­detes Urteil eines Sach­verstän­digen über eine Frage, deren Beant­wortung Fach­wissen voraus­setzt. Ein Gutachten ist ein methodisch nach­voll­zieh­bares Produkt in Form eines Berichts mit einer Wertung. Ein Gut­achten enthält typischer­weise Dar­stellun­gen von Erfahrungs­sätzen und die Ab­leitung von Schluss­folgerun­gen zum Zwecke einer Beurteilung eines Gesche­hens oder Zustands. Das Gut­achten dient dem Auftrag­geber als Ent­scheidungs­hilfe. Beinahe alle meiner Amts­gut­achten sind in deutscher Sprache abgefasst. Insgesamt wurden von mir seit dem Beginn der Auf­zeichnung 1998 62 Amts­gut­achten ausge­fertigt. Die Wert­schöpfung daraus ist meinem je­weiligen Auftrag­geber, der Republik Öster­reich oder ausgegliederten Einrich­tungen wie der Medi­zini­schen Universi­tät Wien, zuzu­rechnen.